16. Bebauungsplan Nr. 1.14 "Windmühlenweg", 45. Änderung hier: Abwägung und Satzungsbeschluss; Vorlage: I/092/2022
Beschluss:
I. Die Einzelbeschlüsse des SBUA hinsichtlich der Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a(3) S. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3(1) BauGB in dieser Vorlage werden im Grundsatz bestätigt.
II. Die Einzelbeschlüsse des SBUA hinsichtlich der Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a(2) Nr. 1 BauGB i.V.m. § 3(2) BauGB und der Beteiligung der Behörden gemäß § 13a(2) Nr. 1 BauGB i.V.m. 4(2) BauGB in dieser Vorlage werden im Grundsatz bestätigt.
III. Der Bebauungsplan Nr. 1.14 „Windmühlenweg“ – 45. Änderung (Stand: Juni 2022) wird als Satzung gem. § 10(1) BauGB beschlossen. Die Satzung und die Begründung (siehe Anlage 1 und 2) sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis: Ja 26 Nein 0 Enthaltung 0